Das Honorar für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken ist in der Honorartafel Verkehrswertermittlung festgesetzt.
Das Honorar für eine Wertschätzung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken, orientiert sich an der Fassung der HOAI von 1991 und ist in der Honorartafel Wertschätzung festgesetzt.
Das Honorare von Miet- und Pachtgutachten werden nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.
Gerichtsgutachten werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) entsprechend der Honorargruppe 6 mit 75 € pro Stunde plus Nebenkosten vergütet.
Bei sonstigen Leistungen fallen Stundensätze in Höhe von € 80,– netto (brutto inkl. MwSt. € 95,20) und Fahrtkosten in Höhe von 0,65 € / km netto zzgl. 19 % MwSt. an.