• Am Grünen Wäldchen 4a
  • 51427 Bergisch Gladbach

Schenkung

Erbschaften und Schenkungen sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz jeweils gleich geregelt. Fällig ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer frühestens mit Bekanntgabe des die Steuer festsetzenden Steuerbescheids.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne ein von uns empfohlenes, renommiertes Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei.

Erbschaft

Sie befinden sich in einer Erbauseinandersetzung und benötigen den Wert der Immobilien aus dem Nachlass?

Eine Erbauseinandersetzung ist keineswegs eine strittige Auseinandersetzung um das Erbe. Sie ist ein vollkommen normaler Vorgang innerhalb des deutschen Erbschaftrechts (§ 2042 BGB). Es handelt sich dabei um die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, ein Teil dieser Aufteilung ist die Wertermittlung der einzelnen Vermögensgegenstände. Durch unser Gutachterbüro können Sie den Verkehrswert der Immobilie(n) erhalten.

Sofern sich alle Erben einig sind, kann ein gerichtliches Verfahren vermieden werden. Sie können zusammen mit allen Miterben unser Gutachterbüro mit der Erstellung eines verbindlichen, gerichtstaugliches Verkehrswertgutachtens, ein sogenanntes Schiedsgutachten nach BGB (§§ 315 – 319) beauftragen. Voraussetzung für die bindende Wirkung des Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße Bestellung unseres Gutachterbüros als Schiedsgutachter. Eine spätere Klage vor Gericht wird hierbei zuvor vertraglich unter den Erben ausgeschlossen. Ein entsprechender Mustervertrag ist dem Auftrag für ein Schiedsgutachten beigefügt.

Sie haben einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten und finden den Wert Ihrer Immobilien zu hoch angesetzt?

Dagegen können Sie sich als Erbe nur durch ein ausführliches Verkehrswertgutachten wehren; welches anschließend dem Finanzamt dem Antrag zur Änderung des Erbschaftsteuerbescheids vorgelegt wird.