Das Honorar richtet sich nach dem unbelasteten Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke, oder Rechten (d.h. ohne Berücksichtigung von Wertminderungen aufgrund besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale), der zum Wertermittlungsstichtag festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend; Zwischenstufen werden interpoliert. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.
An- und Abfahrt des Sachverständigen im Großraum Köln, Porto und Telefonkosten werden pauschal mit € 100,00 netto bzw. € 119,–(brutto) berechnet. Außerhalb des Großraum Kölns werden 0,65 € pro Entfernungs-km zzgl. externer Auslagen abgerechnet. Gebühren von Behörden und Dritten werden nach der Höhe der Gebühr weiter belastet.
Bei Auftragserteilung, bzw. spätestens zum Ortstermin wird eine Anzahlung von 40% des Honorars, mindestens 500,– € erhoben, die zur Deckung der Kosten des Ortstermins und der Recherche beiträgt.
Die Sätze der Honorare für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.
Honorartafel ansehen
Bei Wertermittlungen können Schwierigkeiten vorliegen, wonach sich das Honorar nach der Tabelle unter Schwierigkeitsstufe richtet. Schwierigkeiten können vorliegen bei Wertermittlungen:
Bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muss, zum Beispiel:
werden die Zusatzleistungen mit einem Stundensatz von € 80,– netto (brutto inkl. MwSt. € 95,20) abgerechnet.