• Am Grünen Wäldchen 4a
  • 51427 Bergisch Gladbach

Honorare für Wertschätzungen

Das Honorar richtet sich nach dem unbelasteten Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke, oder Rechten (d.h. ohne Berücksichtigung von Wertminderungen aufgrund besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale), der zum Wertermittlungsstichtag festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend; Zwischenstufen werden interpoliert. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.

An- und Abfahrt des Sachverständigen im Großraum Köln, Porto und Telefonkosten werden pauschal mit € 100,00 netto bzw. € 119,–(brutto) berechnet. Außerhalb des Großraum Kölns werden 0,65 € pro Entfernungs-km zzgl. externer Auslagen abgerechnet. Gebühren von Behörden und Dritten werden nach der Höhe der Gebühr weiter belastet.

Bei Auftragserteilung, bzw. spätestens zum Ortstermin wird eine Anzahlung von 40% des Honorars, mindestens 500,– € erhoben, die zur Deckung der Kosten des Ortstermins und der Recherche beiträgt.

Die Sätze der Honorare für eine Wertschätzung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken, orientieren sich an der Fassung der HOAI von 1991 sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.
Honorartafel ansehen

Schwierigkeiten bei Wertermittlungen

Bei Wertermittlungen können Schwierigkeiten vorliegen, wonach sich das Honorar nach der Tabelle unter Schwierigkeitsstufe richtet. Schwierigkeiten können vorliegen bei Wertermittlungen:

  • für Eigentumswohnungen und Teileigentum,
  • für Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte,
  • bei Umlegungen und Enteignungen,
  • bei steuerlichen Bewertungen,
  • für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
  • für Gastronomie- und gastgewerbliche Objekte (Hotels) sowie Betreiber-Immobilien,
  • bei Berücksichtigung von Schadensgraden,
  • bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages,
  • für mehrere Stichtage,
  • die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern.

Zusatzleistungen

Bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muss, zum Beispiel:

  • Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben,
  • Feststellung der Roheinnahmen,
  • Feststellung der Bewirtschaftungskosten,
  • örtliche Aufnahme der Bauten,
  • Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl,
  • Ergänzung vorhandener Grundriss- und Schnittzeichnungen,
  • umfangreichen Ermittlungen von Instandhaltungskosten,
  • Dokumentation von Schäden, Mängeln oder Beweissicherungen,

werden die Zusatzleistungen mit einem Stundensatz von € 80,– netto (brutto inkl. MwSt. € 95,20) abgerechnet.