Kurzbewertung
Bei privatem Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Einfamilienhäusern reicht oftmals auch eine Kurzbewertung .Diese ist keine Wertermittlung iSd § 194 BauGB, jedoch häufig ausreichend hilfreich.
Wertschätzung
Wertermittlung zur Vorlage bei Kreditinstituten zur Beleihung, zur eigenen Vermögensbewertung, unterstützend bei Kauf- und Verkaufsverhandlungen, zur Feststellung der Versicherungssumme, außergerichtliche Angelegenheiten bei Ehescheidungen
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB
Wertermittlung zur Vorlage bei Gericht , bei Finanz- und Steuerbehörden, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen/Erbstreitigkeiten, komplexen Vermögenstransaktionen, als Schiedsgutachten
Miet- und Pachtwertgutachten
Wertermittlung zur Vorlage bei Gericht oder als Schiedsgutachten
Wertermittlung Miet- und Pachtwertermittlungen
Wertermittlung bei Streitigkeiten über die Höhe der Mieten oder der Pacht oder zur Ermittlung von Vergleichsmieten oder -pachten
Wertermittlung Immobilienkauf
Wertermittlung zur Unterstützung bei Kaufverhandlungen privater Standardimmobilien von Wohnungen und Einfamilienhäusern